Produkte

Preise auf Anfrage

Produktliste
Materialliste.png
Portable Network Image Format [88.9 KB]

Hinweis:

Ersatzbaustoffverordnung - Das 1X1 FÜR VERWENDER

 

Der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB), wie z.B. Recycling-Baustoffe, aufbereitete oder unaufbereitete Bodenmaterialien, Stahlwerksschlacken und andere in technischen Bauwerken (z.B. Straßen, Wege, Verkehrsflächen, Baugruben, Leitungsgräben, Dämme, Wälle usw.) ist seit dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich durch die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV, EBV) geregelt.

Es gelten folgende Hinweise:

 

https://www.baustoffrecycling-bayern.de/node/2182