Ab 50to Gesamtanlieferungsmenge pro Baustelle (Erdaushub oder Bauschutt) ist vor der 1.Anlieferung eine Verantwortliche Erklärung (VE) / Annahmeerklärung (AE) vollständig ausgefüllt bei uns abzugeben.

 

Zur Beurteilung der Belastungsklasse sind ab 100 to Anlieferungsmenge Bauschutt und Beton rechtzeitig vor der ersten Anlieferung Analysen (gem. PN98, LfU Deponie Info Nr. 3 und DepV, zzgl. weiterer Verdachtsparameter) mit Probenahmeprotokoll und grundlegender Charakterisierung vorzulegen.

 

Ab 300 to (ca. 200 m³) Anlieferungsmenge Erdaushub Z-0* bzw. bei jeglicher Anlieferung von Z-1.1* oder DK 0** Erdaushubmaterial ist zusätzlich ein Bodengutachten gem. PN98, Eckpunktepapier/LAGA* bzw. DepV** vor der 1.Anlieferung abzugeben.

 

Annahme der VE nur im Büro (per Fax / E-Mail) !

 
Anschreiben Handhabung Verantwortliche Erklärung
Anschreiben Handhabung VE.pdf
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Muster (Beispiele) zum Ausfüllen der VE: