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Hinweis:
Ersatzbaustoffverordnung - Das 1X1 FÜR VERWENDER
Der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB), wie z.B. Recycling-Baustoffe, aufbereitete oder unaufbereitete Bodenmaterialien, Stahlwerksschlacken und andere in technischen Bauwerken (z.B. Straßen, Wege, Verkehrsflächen, Baugruben, Leitungsgräben, Dämme, Wälle usw.) ist seit dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich durch die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV, EBV) geregelt.
Es gelten folgende Hinweise: